Mittwoch, 26. September 2007

Persönlichkeitsrechte von Kleinstlebewesen

Eine wichtige Fragestellung im Bereich "Digitale Publikation von familiären Themenkomplexen" ist sicherlich die nach dem Persönlichkeitsrecht:

Darf man Fotos seines Babys in's Netz stellen ohne sie unkenntlich zu machen?

Darf man überhaupt Fotos mit nacktem Baby-Popo veröffentlichen?

Ich finde eigentlich ja - solange es das Baby nicht stört. Und bisher hat sie sich nicht beschwert.

Was meint ihr?



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